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   LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11   

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https://dejure.org/2012,27817
LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11 (https://dejure.org/2012,27817)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11 (https://dejure.org/2012,27817)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 3 Sa 1179/11 (https://dejure.org/2012,27817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305 ff.; TzBfG § 14
    Inhaltskontrolle bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit [Aufstockung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht die Kammer von der fehlenden Anwendbarkeit des § 17 Satz 1 TzBfG auf die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung aus (vgl. BAG, Urteil vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, NZA 2012, 674).

    Diese Bestimmungen sind auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 14.01.2004 - 7 AZR 213/03 -, NZA 2004, 719; BAG, Urteil vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 -, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674).

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 02.09.2099 - 7 AZR 233/08 -, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Ferner führt das Bundesarbeitsgericht in der vorgenannten Entscheidung zutreffend aus, dass es jedenfalls dann, wenn eine befristete Arbeitszeiterhöhung von erheblichem Umfang vorliegt, trotz der Unanwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung bei der Befristung der Aufstockung der Arbeitszeit solcher Umstände bedarf, die die Befristung des gesamten - über das erhöhte Arbeitszeitvolumen gesondert geschlossenen - Vertrages rechtfertigen würden (BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, NZA 2012, 674).

    Eine längerfristige Planungssicherheit wird dem Arbeitnehmer daher nicht schon allein durch den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ermöglicht, sondern nur dann, wenn auch der Umfang der Arbeitszeit unbefristet vereinbart wird (BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht die Kammer von der fehlenden Anwendbarkeit des § 17 Satz 1 TzBfG auf die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung aus (vgl. BAG, Urteil vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, NZA 2012, 674).

    Diese Bestimmungen sind auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 14.01.2004 - 7 AZR 213/03 -, NZA 2004, 719; BAG, Urteil vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 -, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674).

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 02.09.2099 - 7 AZR 233/08 -, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11
    Auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch wird insoweit Bezug genommen (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 , NZA 1985, 702).
  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    Auszug aus LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11
    Diese Bestimmungen sind auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 14.01.2004 - 7 AZR 213/03 -, NZA 2004, 719; BAG, Urteil vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 -, NZA 2009, 1253; zuletzt BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 -, NZA 2012, 674).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11
    Die Kammer stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Argumentation des Generalanwalts J beim EuGH in seinen Schlussanträgen vom 15.09.2011 in der Rechtssache C-313/10 (BeckRS 2011, 81466, Rz. 65), auf die auch der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 15.12.2011 hinweist.
  • ArbG Stuttgart, 26.10.2016 - 30 Ca 5994/15

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung im erheblichem Umfang - Sachgrunderfordernis

    Lediglich das LAG Köln hat dies in der Entscheidung vom 09.05.2012 (- 3 Sa 1179/11 -) - allerdings ohne Begründung - bejaht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2013 - 3 Sa 316/12

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung, Schriftform, Sachgrund,

    a) Bei Vorliegen einer schriftlichen befristeten Arbeitszeiterhöhung richtet sich die Inhaltskontrolle in der Regel nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der §§ 305 ff BGB, vor allem nach § 307 Abs. 1 BGB (BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 233/08, Rz. 19, 28 ff m.w.N.; BAG vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 LS und Rz. 18, 20 ff; LAG Köln vom 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11 -, Rz. 28 m.w.N. - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 644/11

    Sachlich gerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung -

    Die als allgemeine Feststellungsklage zulässige Klage (vgl. BAG 2, 9.2009 - 7 AZR 233/08 - Rn. 14, NZA 2009, 1253; zuletzt etwa LAG Köln 9.5.2012 - 3 Sa 1179/11 - zu II 1 der Gründe, juris ) war nicht etwa schon verwirkt.
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